Schladebach 1/1861, Bd. 3

Weber, Gottfried, vortrefflicher Theoretiker und musikalischer Schriftsteller, auch umsichtiger Komponist, geb. am 1. März 1779 zu Freinsheim in Rheinbaiern, wo sein Vater Bürgermeister war und er auch den ersten Schulunterricht erhielt; dann besuchte er in Mannheim das Gymnasium, studierte von 1796 bis 1800 in Heidelberg und Göttingen die Rechte, praktizierte hierauf von 1801 am Reichskammergericht zu Wetzlar, und nahm von 1802 bis 1814 in Mannheim seinen Aufenthalt, wo er zuerst Dikasterialadvokat und von 1804 an Fiskalprokurator war. Von 1814 bis 1818 fungierte er in Mainz als Tribunalrichter, wurde dann Hofgerichtsrath und Generaladvokat am Cassationshofe nach Darmstadt berufen, zählte seit 1825 mit zu der Kommission, welche mit dem Entwurf einer neuen Civil- und Strafgesetzordnung beauftragt war, und wurde endlich 1832 großherzoglich hessischer Generalprokurator, als welcher er, nachdem er noch Ritter des Ludwigsordens, Ehrendoktor der Universität Gießen und Ehrenmitglied vieler musikalischer Gesellschaften und Vereine geworden, zu Kreuznach, wo er bei einem Verwandten zum Besuch gewesen, am 12. September 1839 starb. - W's musikalische Erziehung war anfangs nur die eines Dilettanten; er lernte zuerst Klavierspielen, und erwarb sich dann Fertigkeit auf der Flöte und dem Violoncell. Die Theorie studierte er erst während seines [...Textteil fehlt...]